So prüfen wir die Förderfähigkeit Ihres Bildungsangebots

Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt in der Regel während der Antragsbearbeitung, sobald ein Interessierter eine Förderung für Ihr Bildungsangebot beantragt.
Wir melden uns bei Ihnen, falls weitere Informationen erforderlich sind.

 

Grundkriterien für Bildungsanbieter

Als Bildungsanbieter benötigen Sie eine Akkreditierung oder Zulassung im Bereich Erwachsenenbildung. Dies kann beispielsweise sein:

  • Zertifikate wie AZAV
  • Gütesiegel Weiterbildung
  • ZfU (Zertifizierungsstelle für Weiterbildung)
  • Mitgliedschaft in einem Weiterbildungsverbund

Falls keine staatlich anerkannte Akkreditierung vorliegt, können wir alternativ eine interne Prüfung durchführen, ob Sie im Rahmen der beantragten Förderung als Bildungsanbieter akzeptiert werden können.

 

Anforderungen an Bildungsanbieter

Ein Bildungsanbieter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweisbar juristische Person des privaten Rechts oder selbstständige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich Weiterbildung
  • Qualifizierte Lehrkräfte mit fachlicher Expertise und relevanter Erfahrung
  • Eine räumliche und/oder technische Ausstattung, die den Anforderungen der Weiterbildung entspricht

 

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Das Bildungsangebot muss:

✔ allgemein zugänglich sein (Ausnahmen gelten für gezielte Qualifizierungen mit bestimmten Zugangsvoraussetzungen)
✔ als berufliche Qualifizierung identifizierbar sein
✔ gruppenorientiert durchgeführt werden (Einzelunterricht und Coaching sind nicht förderfähig)
✔ regelmäßig angeboten werden und ein zentraler Schwerpunkt im Portfolio oder Hauptgeschäftsfeld des Bildungsanbieters darstellen
✔ mindestens 8 Stunden umfassen.

 

Nicht förderfähige Weiterbildungen

Folgende Angebote sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen:

❌ Einzelunterricht
❌ Einzeltraining oder Coaching
❌ Unternehmensberatung

 

Hinweise zur Abrechnung des Weiterbildungsbonus:

1. Vor Kursbeginn – Verantwortlichkeit des Teilnehmenden

Der Teilnehmende ist dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Kursbeginn:

  • Kontakt mit Ihnen als Bildungsanbieter aufzunehmen, um die Abrechnungsmodalitäten zu klären,
  • den Weiterbildungsbonus als PDF-Datei per E-Mail bei Ihnen einzureichen.

 

2. Fördermittel abrufen – Voraussetzungen für die Auszahlung

Wir zahlen in bewilligter Höhe direkt an Sie als Bildungsanbieter aus, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Eigenanteil wurde vollständig vom Teilnehmenden oder dessen Arbeitgeber an Sie gezahlt,
  • die Weiterbildung hat begonnen,
  • der Teilnehmende hat im Serviceportal den Kursantritt bestätigt,
  • Sie haben uns den vollständig ausgefüllten Weiterbildungsbonus per E-Mail zurückgesendet (inkl. Datum, Stempel und Unterschrift).

Bearbeitungszeit: Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

 

3. Prüfung und Korrektheit der Gutschein-Daten

Bitte prüfen Sie vor Einreichung des Gutscheins sorgfältig folgende Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit:

  • Name des Teilnehmenden
  • Name, Zeitraum, Stundenzahl und Gesamtkosten der Weiterbildung
  • Name und Adresse Ihres Bildungsinstituts
  • Daten des Zahlungsempfängers (Ihre Kontoverbindung)

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben verzögern die Auszahlung erheblich.
Häufige Fehler sind unvollständige Kursdaten oder fehlende Unterschriften.

Im Falle notwendiger Korrekturen erhält der Teilnehmende von uns einen neuen Gutschein, den er Ihnen erneut vorlegen muss.

Bildungsanbieter

Haben Sie Fragen oder sind Sie unsicher?

 

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres Bildungsangebots.

 

📞Beratung: +49 (0)40 3346321-27